Verordnung (EU) 2025/1960 · gilt ab 27. September 2026
Der EU-Gewährleistungshinweis in Ihrem Shop, in der Sprache Ihrer Kundschaft.
Ab dem 27. September 2026 müssen Shops, die Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkaufen, einen einheitlichen Hinweis auf die zweijährige gesetzliche Gewährleistung zeigen. PlainClaim zeigt den amtlichen Hinweis der Europäischen Kommission in allen 24 EU-Sprachen — und das GARAN-Label bei Produkten, für die der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie anbietet.
Der Hinweis ist kostenlos, in jedem Tarif, dauerhaft. Er ist eine gesetzliche Pflicht, und für die Erfüllung einer Pflicht verlangen wir kein Geld.
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Was das Gesetz tatsächlich verlangt
Die meisten Seiten dazu bleiben vage. Hier die genaue Fassung, mit Quellen — Sie können jede Aussage selbst nachprüfen.
Ein Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung — Pflicht
Jeder Händler, der Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkauft, muss einen einheitlichen Hinweis auf die zweijährige gesetzliche Gewährleistung anzeigen. Gestaltung und Wortlaut legt die Kommission fest: Es handelt sich um eine amtliche Grafik, und „keines der Elemente des einheitlichen Hinweises darf bearbeitet werden."
Er gehört auf Shop-Ebene, nicht an jedes einzelne Produkt — die Leitlinien der Kommission sprechen von „einem allgemeinen Hinweis auf der Website des Verkäufers". Online muss er farbig sein, in der Standardgröße lesbar bleiben und einen anklickbaren Link zur Länderseite der Kundschaft enthalten. Üblich ist ein sichtbarer Satz wie „Ihre Gewährleistungsrechte", bei dem der vollständige Hinweis auf den ersten Klick erscheint. In die Bestellbestätigung gehört er ebenfalls.
Das GARAN-Haltbarkeitslabel — nur manchmal
Das GARAN-Label gilt nicht für jedes Produkt, und die meisten Shops brauchen gar keines. Es darf nur verwendet werden, wenn der Hersteller dieses Produkts eine Haltbarkeitsgarantie anbietet, die
- die Käuferin oder den Käufer nichts kostet,
- das gesamte Produkt abdeckt und nicht nur ein Bauteil,
- länger als zwei Jahre gilt und
- dem Verkäufer mitgeteilt wurde.
Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass Verkäufer „nicht aktiv nach solchen Informationen beim Hersteller suchen sollten." Wenn Sie selbst herstellen, dürfen Sie eine solche Garantie anbieten und das Label verwenden. Für alles andere — eine Händlergarantie, eine kostenpflichtige Verlängerung, eine Garantie auf ein Einzelteil — ist die Verwendung eine unlautere Geschäftspraxis.
Weitere Angaben auf der Produktseite
Die Richtlinie verlangt zudem den Reparierbarkeitsindex, sofern ein System einen vorsieht, den Zeitraum der Softwareupdates sowie Angaben zu Ersatzteilen und Reparatur — jeweils nur, soweit der Hersteller sie Ihnen zur Verfügung stellt.
Quellen: Verordnung (EU) 2025/1960, Richtlinie (EU) 2024/825 und die Leitlinien und amtlichen Dateien der Kommission.
Was PlainClaim macht
Der amtliche Hinweis, unverändert
Wir liefern die Datei der Kommission unverändert aus, in der jeweiligen der 24 EU-Sprachen, in der Ihre Kundschaft Ihren Shop betrachtet — mit dem Link zur Gewährleistungsseite des jeweiligen Landes.
Das GARAN-Label, korrekt
Die amtliche Grafik mit genau den drei Feldern, die die Verordnung zum Ausfüllen freigibt: Dauer, Hersteller und Modell. Bei ungültigen Daten erscheint nichts statt etwas Falschem.
Nachweis dessen, was Sie bestätigt haben
Hinter jedem Label steht eine datierte Bestätigung, dass der Hersteller die Garantie anbietet. Daraus entsteht Ihr Compliance-Bericht.
Für Marken gebaut
Wenn Sie selbst Hersteller sind, hilft PlainClaim Ihnen, eine Haltbarkeitsgarantie ordentlich anzubieten — samt der Garantieerklärung, die Sie dazu veröffentlichen müssen.
Benachrichtigung zum Start
Wir sind in der Prüfung bei Shopify. Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse, wir schreiben einmal — am Tag der Freischaltung.
Eine E-Mail zum Start. Abmeldung mit einem Klick. Wir verkaufen oder teilen Ihre Adresse nicht — siehe Datenschutz.
Ehrliche Hinweise
PlainClaim ist keine Rechtsberatung. Die App zeigt den amtlichen Hinweis und das Label und hält fest, was Sie bestätigt haben. Ob ein bestimmtes Produkt für eine Haltbarkeitsgarantie infrage kommt, entscheiden Sie — und im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt.
Für das Nötigste brauchen Sie keine App. Eine kundige Entwicklerin kann den Hinweis einmalig kostenlos in Ihr Theme einbauen. Eine App lohnt sich, wenn Sie in mehreren Sprachen verkaufen, mehr Produkte haben, als Sie von Hand pflegen möchten, oder einen Nachweis Ihrer Angaben brauchen.