Anleitung · 23. September 2026
Die EmpCo-Produktseite, Pflicht für Pflicht
Fast alles, was über den 27. September 2026 geschrieben wird, handelt vom Gewährleistungshinweis. Der Hinweis ist eine Zeile der Richtlinie. Dieselbe Änderung bringt fünf weitere Angaben auf die Produktseite und nimmt eine Reihe vertrauter Werbeaussagen von ihr herunter. Jede Pflicht steht hier mit der Bedingung, die sie auslöst — mehrere werden für Sie nicht gelten, und herauszufinden welche, ist die eigentliche Arbeit.
1. Der Gewährleistungshinweis — immer
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe l der Verbraucherrechte-Richtlinie verlangt jetzt einen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und ihre wesentlichen Bestandteile einschließlich der Mindestdauer von zwei Jahren — blickfangmäßig, unter Verwendung des harmonisierten Hinweises. Keine Bedingung, keine Ausnahme für kleine Shops: Wer in der EU Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft, ist gemeint.
Der Hinweis ist eine amtliche Grafik in allen 24 Sprachen und darf nicht verändert werden. Wohin er gehört, was „blickfangmäßig" bisher bedeutet hat und wie Sie ihn ins Theme bekommen: Gewährleistungshinweis in Shopify einrichten.
2. Das GARAN-Label — nur wenn die Herstellergarantie passt
Buchstabe la ist an Bedingungen geknüpft, und jedes Wort zählt: Der Hersteller bietet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten, für die gesamte Ware, mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren, und er stellt Ihnen diese Information zur Verfügung. Wo das alles zutrifft, ist die Dauer blickfangmäßig anzugeben, unter Verwendung des harmonisierten Labels.
Eine Einzelheit, die gern übersehen wird: Artikel 8 Absatz 2 nennt Buchstabe la unter den Angaben, auf die Kundinnen und Kunden unmittelbar vor der Bestellung hinzuweisen sind. Das Label gehört also auch in den Warenkorb, nicht nur auf die Produktseite — weshalb ein „Label", das nur ein Badge auf der Produktseite ist, die Pflicht nicht erfüllt.
Die vier Bedingungen im Einzelnen und die Fälle, die regelmäßig falsch eingeordnet werden: das GARAN-Label erklärt.
3. Ein Hinweis für digitale Inhalte und Dienstleistungen
Buchstabe lb verlangt einen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Das ist eine eigene Pflicht neben Nummer 1 — der harmonisierte Hinweis betrifft Waren — und sie trifft Shops, die neben physischen Produkten Downloads, Mitgliedschaften oder Software verkaufen.
4. Der Zeitraum für Software-Updates — wenn der Hersteller es Ihnen gesagt hat
Buchstabe lc: Bei Waren mit digitalen Elementen, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen geben Sie, sofern der Hersteller oder Anbieter Ihnen die Information zur Verfügung stellt, den Mindestzeitraum an, in dem Software-Updates bereitgestellt werden — als Zeitraum oder als Datum.
Die Bedingung hat dieselbe Form wie beim GARAN-Label: Es geht um eine Information, die Ihnen gegeben wurde, nicht um eine, die Sie recherchieren müssten.
5. Der Reparierbarkeitsindex — wo es einen gibt
Buchstabe u: gegebenenfalls der Reparierbarkeitsindex der Ware. Auf „gegebenenfalls" kommt es an. Gemeint ist ein Index auf Grundlage unionsweit harmonisierter Anforderungen; für die meisten Warengruppen gibt es einen solchen Index bisher nicht, einzelne Mitgliedstaaten haben eigene nationale Indizes. Gilt für Ihre Ware keiner, ist diese Nummer schlicht nicht Ihre — und eine Zahl zu erfinden, um das Feld zu füllen, wäre ein eigenes Problem.
6. Ersatzteile und Reparatur — wenn Nummer 5 nicht gilt
Buchstabe v ist der Auffangtatbestand mit zwei Bedingungen: Er gilt, wenn Buchstabe u nicht anwendbar ist und sofern der Hersteller Ihnen die Informationen zur Verfügung stellt. Dann geben Sie weiter, was Sie bekommen haben — Verfügbarkeit, geschätzte Kosten und Bestellverfahren für die Ersatzteile, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit nötig sind, ob Reparatur- und Wartungsanleitungen verfügbar sind und welche Reparaturbeschränkungen bestehen.
Und was von der Seite herunter muss
Dieselbe Richtlinie erweitert die schwarze Liste der Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen unlauter sind — keine Abwägung, kein „war im Kontext aber richtig". Die, die auf Produktseiten vorkommen:
- Allgemeine Umweltaussagen ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung: „umweltfreundlich", „grün", „gut für den Planeten".
- Eine Aussage über das ganze Produkt, die nur für einen Aspekt davon stimmt.
- „Klimaneutral", „CO₂-positiv", „CO₂-reduziert", wenn das auf Kompensation beruht und nicht auf dem Produkt selbst.
- Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen und nicht von einer Behörde stammen.
- Eine gesetzliche Pflicht als Besonderheit darzustellen — und genau das wird „2 Jahre Garantie inklusive!" am 27. September.
- Aussagen zu Haltbarkeit, Reparatur und Verbrauchsmaterial (Nummern 23d–23j): ein Produkt als reparierbar darzustellen, das es nicht ist; eine Haltbarkeit zu behaupten, die es bei normaler Nutzung nicht hat; zu verschweigen, dass ein Update die Ware verschlechtert; oder nahezulegen, fremde Verbrauchsmaterialien würden sie beschädigen, obwohl das nicht stimmt.
Die letzten beiden Punkte sind der Grund, warum ein Shop, der den Hinweis einbaut und es dabei belässt, erst die Hälfte getan hat: Der Hinweis ist etwas, das dazukommt — die schwarze Liste ist etwas, das weg muss.
Umsetzung in Shopify
Der technische Teil ist kleiner als der juristische. Der Hinweis ist ein App-Embed im Theme — einmal einschalten, dann auf jeder Seite. Das GARAN-Label ist ein Block auf der Produktvorlage und einer im Warenkorb, beide lesen die Werte des jeweiligen Produkts. Update-Zeitraum, Reparierbarkeitsindex und Ersatzteilangaben sind Produkt-Metafelder und erscheinen dort, wo Ihr Theme die Produktdetails zeigt.
Zeit kostet der Katalog: Bei welchen Produkten gibt es eine Herstellergarantie, die Ihnen tatsächlich mitgeteilt wurde, bei welchen einen Update-Zeitraum, und welche Beschreibungen enthalten eine Aussage von der Liste oben. Das ist die Arbeit, und sie kann Ihnen keine App abnehmen. Eine App kann die Antworten halten, sie richtig darstellen und Ihnen zeigen, welche Texte einen Blick wert sind.
PlainClaim zeigt Hinweis und Label kostenlos in jedem Tarif, führt die Felder für die Informationspflichten daneben und prüft — im obersten Tarif — Ihre Produkttexte gegen die schwarze Liste und schlägt eine Formulierung vor, die Sie übernehmen oder verwerfen. Die App entscheidet nie, dass ein Produkt das GARAN-Label bekommen darf: Das bestätigt ein Mensch, nachvollziehbar, und ohne diese Bestätigung wird kein Label angezeigt.
Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825 (Artikel 4 ändert Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU; der Anhang ändert Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG), Verordnung (EU) 2025/1960 für Hinweis und Label sowie die Leitlinien und amtlichen Dateien der Europäischen Kommission.
Die Checkliste auf einer Seite
Jede Pflicht dieser Seite mit ihrer Bedingung, dazu Hinweis, Label und die verbotenen Aussagen — auf einer Seite, jeder Punkt mit Quelle.
Wir schreiben selten, Abmeldung mit einem Klick. Wir verkaufen oder teilen Ihre Adresse nicht — siehe Datenschutz. Sie brauchen die Lektüre nicht? PlainClaim steht im Shopify App Store — der Hinweis ist in jedem Tarif kostenlos.
Ehrliche Hinweise
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie gibt wieder, was in der Richtlinie steht, und verlinkt sie oben artikelweise, damit Sie jede Aussage selbst nachlesen können. Ob eine Pflicht für Ihre Waren gilt, entscheiden Sie — im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Mehrere dieser Punkte werden für Sie nicht gelten. Die Nummern 2, 4, 5 und 6 sind an Bedingungen geknüpft, und die Bedingungen sind mit Absicht eng. Ein Shop, der den Hinweis zeigt, seine Texte gegen die schwarze Liste prüft und ehrlich feststellt, dass der Rest nicht einschlägig ist, hat seine Arbeit getan.